Das Handbuch stellt nach bewährtem Konzept auf der Grundlage des allgemeinen Arbeitsrechts die Besonderheiten des insbesondere durch Tarifverträge geprägten Arbeitsrechts im öffentlichen Dienst umfassend dar. Die Darstellung orientiert sich dabei am typischen Verlauf eines Arbeitsverhältnisses von der Begründung über die Durchführung bis zur Beendigung.
Behandelt werden:
- Spezialfragen wie Personalvertretung
- Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst
- Verfahrensrecht
Optisch hervorgehobene Hinweise, Checklisten, Beispiele und Formulierungsvorschläge helfen bei der Bewältigung typischer Probleme.
Neu
Kapitel zur Gleichstellung sowie zahlreiche Entwicklungen aus Gesetzgebung und Rechtsprechung, z. B. das HinSchG und die Novelle des BPersVG, neue kirchliche Regelwerke zur Mitarbeit im kirchlichen Dienst oder die Rechtsprechung des EuGH und BAG zum immateriellen Schaden bei Datenschutzverstößen.
Die Inhalte
- Grundlagen, Anbahnung und Begründung des Arbeitsverhältnisses im ö.D.
- Durchführung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Teilzeit und Befristung
- Eingruppierung und Stufenzuordnung
- Grundlagen des Personalvertretungsrechts
- Sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten
- Zusatzversorgung im ö.D.
- Restrukturierung und Privatisierung, Betriebsübergang
- Sparten- und berufsgruppenspezifische Regelungen
- Besonderheiten des kirchlichen Dienstes
- Arbeitskampfrecht
- Verfahrensrecht
Rezensionen:
"Das umfassend angelegte und im Detail sehr präzise „Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst“ ist für alle, die in diesem Bereich arbeiten, ein äußerst wertvolles Arbeitsmittel – sei es zur ersten Orientierung, sei es zur vertieften Beschäftigung. Zur Anschaffung uneingeschränkt empfohlen!" Präsident des LAG Hessen a.D. Dr. Peter Bader, Frankfurt a.M., in NZA 9/2020
"Mit dem Erwerb des Groeger stellt man seine Bibliothek nicht nur wesentlich breiter auf, mit diesem Werk ist man sofort in der Lage, zu prüfen, ob bei der Bearbeitung des Falles Besonderheiten des öffentlichen Arbeitsrechts zu beachten sind oder nicht. Der Groeger sollte zur Grundausstattung aller in diesem Bereich Tätigen werden, seien es Personalverantwortliche, Anwälte, Richter, Personalräte." Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Notar Bernd Ennemann in FA 7 (2020), S. 206
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