juris PraxisKommentar SGB II
- Grundsicherung für Arbeitsuchende
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende steht auch viele Jahre nach der Einführung von "Hartz IV" immer wieder - und ganz aktuell - in der juristischen sowie auch in der rechts- und gesellschaftspolitischen Diskussion.
Die Neuauflage des vielfach zitierten Kommentars erläutert die Vorschriften des Grundsicherungsrechts wie gewohnt aktuell und praxisnah. Neben den neuesten Entwicklungen greift er die Zusammenhänge des SGB II mit dem weiteren Sozialrecht auf.
Im Mittelpunkt der stehen unter anderem:
- Anspruchsvoraussetzungen
- Leistungen zur Eingliederung in Arbeit
- Leistungsarten (Arbeitslosengeld II [Bürgergeld], Sozialgeld)
- Sanktionen (Zumutbarkeit von Beschäftigungen und Absenkung von Leistungen)
- Finanzierung
Gesondert erläutert werden die relevanten Vorschriften des Bundeskindergeldgesetzes.
Exzellentes Autorenteam
Das Autorenteam besteht aus erfahrenen Praktikern und ausgewiesenen Experten im Sozialrecht. Sie beschäftigen sich in Justiz, Verwaltung und der praxisorientierten Wissenschaft täglich mit den Kernfragen des Rechtsgebiets.
Fortlaufende Online-Aktualisierung
Durch die permanente Aktualisierung behalten Sie die Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur immer im Blick.
Im Laufe der Auflage wurden seit dem zur Neuauflage kommentierten Gesetzesstand am 01.03.2020 (zuletzt Gesetz zur Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten der Länder und Kommunen in den Jahren 2020 und 2021 v. 9.12.2019) allein 32 Änderungsgesetze berücksichtigt, unter anderem:
- Sozialschutzpakete I-III
- Teilhabestärkungsgesetz
- Gesetz zur Regelung eines Sofortzuschlages und einer Einmalzahlung in den sozialen Mindestsicherungssystemen sowie zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und weiterer Gesetze
- Wohngeld-Plus-Gesetz
- Bürgergeld-Gesetz
- Gesetz zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze
- Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 und Zweites Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024
Das Autorenteam ergänzt die Kommentierung auch künftig bei Bedarf zeitnah.
Zeitgewinn und Sicherheit dank intelligenter Verlinkung
Der Online-Kommentar erlaubt den Zugriff auf zahlreiche weiterführende Informationen wie beispielsweise zitierte Entscheidungen, Normen und Literaturnachweise.
Der Kommentar wendet sich insbesondere an die Sozial- und Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie in der Sozialverwaltung und in Sozialämtern Tätige. Außerdem an Fachanwälte für Sozialrecht/Verwaltungsrecht sowie Sozialverbände.
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